Allgemeine Geschäftsbedingungen für Plakatwerbung der Bernward Mediengesellschaft
mbH, Domhof 24, 31134 Hildesheim (nachfolgend Bernward)

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge der Bernward Medien GmbH (im Folgenden Bernward) über die Durchführung von Plakatwerbung im Dekaden- / Wochenrhythmus insbesondere an folgenden Werbeträgern:
(1) Allgemeinstellen (AS): Säulen zur Anbringung von Plakaten jeweils mehrerer Werbungtreibender
(2) Ganzsäulen (GS): Säulen zur Anbringung von Plakaten jeweils eines Werbungtreibenden
(3) Großflächen (GF): Tafeln zur Anbringung jeweils eines Plakats im 9 m² – Format
(4) City-Light-Säulen (CLS): verglaste und hinterleuchtete Säulen zur Anbringung von zwei Plakaten im 2 m²-Format oder einem Plakat im ca. 4 m² –Format
(5) City-Light-Poster (CLP): verglaste und hinterleuchtete Vitrinen zur Anbringung eines Plakats im 2 m²-Format
(6) Mega-Lights (ML): verglaste und hinterleuchtete Werbeträger zur Anbringung von bis zu sechs Plakaten im Plakatwechsel, 9 m²-Format

§ 2 Plakatformate
(1) Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
(2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59 x 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen. Abweichend gilt bei CLP ein Plakatgrundmaß von 119 x 176 cm.

§ 3 Auftragserteilung und -annahme
(1) Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme durch Bernward zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote von Bernward sind freibleibend.
(2) Aufträge haben die Produktgruppe zu benennen. Den Aufträgen ist eine digitale Motivvorlage beizufügen.
(3) Bernward ist berechtigt, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für ihn unzumutbar ist oder deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.
(4) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragsparteien. Bernward ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen iSd. §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
(5) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt
Für GF, GS, AS und ML gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor Aushangbeginn.

§ 5 Aushangzeitraum
Die Plakatierung erfolgt für AS, GS im Dekadenrhythmus. Für ML, CLP, und CLS gilt ein Wochenrhythmus. GF werden je nach Standort im Wochen- oder Dekadenrhythmus ausgehängt. Der genaue Aushangrhythmus der jeweils gebuchten GF ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung geringe Zeiträume früher oder später beginnen bzw. enden. Ersatzansprüche aus diesem Grund bestehen nicht. Die Dekaden 01 und 34 sind mit 14 Kalendertagen angegeben und werden mit 11 Kalendertagen berechnet. Plakatierungsausfälle in diesen Dekaden werden mit den Freiaushangtagen verrechnet (außer Jahresbelegung).

§ 6 Agenturen und Mittler
(1) Aufträge von Agenturen / Mittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Bernward nachzuweisen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt ist.
(2) Die Agentur / der Mittler tritt mit Auftragserteilung die Ansprüche gegen ihren bzw. seinen Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an Bernward ab, soweit sie Gegenstand des fraglichen Auftrags sind. Bernward nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese den Kunden der Agentur / des Mittlers gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.

§ 7 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Bernward wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern nicht unmittelbar nebeneinander anbringen.

§ 8 Platzierung
Platzierungswünsche können für AS nicht angenommen werden.

§ 9 Materialanlieferung, Materialbeschaffenheit
(1) Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Auftrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftraggeber mitgeteilte Versandanschrift zu liefern. Die Ersatzmenge beträgt für Plakate 10% und für Aufkleber/Störer 20%. Bei Kleinstaufträgen (weniger als 20 Plakate je Motiv) beträgt die Ersatzmenge 20%. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 4 Wochen vor Aushangbeginn.
(2) Plakate für GF und GS sind grundsätzlich in gefalztem und gemappten Zustand 5 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor vereinbartem Aushangbeginn in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Sofern die Plakate in Ausnahmefällen und mit Zustimmung von Bernward nicht gefalzt und nicht gemappt werden, sind sie bis 15 Arbeitstage vor Aushangbeginn anzuliefern.
(3) Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen:
– Anschrift , Telefon und Faxnummer der Druckerei
– Name des Sachbearbeiters in der Druckerei
– Werbungtreibender und Agentur
– Plakatmotiv (Marke/Produkt und Sujet)
– Plakatierungstermin (Dekade / Woche)
– Format und Stückzahl
(4) Plakate für CLP und CLS sind plano auf Palette 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. ML-Plakate sind konfektioniert entsprechend der technischen Vorgaben des „Produktblatt Mega-Lights“ anzuliefern. Bei Anlieferungen von unkonfektionierten ML-Plakaten fallen zusätzliche Konfektionierungskosten an, die Bernward entsprechend den ihr in Rechnung gestellten Fremdkosten auf die Kosten für den Aushang von Plakatwerbung (Mediakosten) aufschlagen wird. Bei der Produktion von ML-Plakaten durch die in dem „Produktblatt Mega-Lights“ aufgeführten lizenzierten Druckereien werden die angelieferten Plakate ohne weitere Prüfung zum Aushang gebracht. Bei Produktion durch andere Druckereien behält sich Bernward eine Prüfung der Druck- und Papierspezifikation des ML-Plakates im Einzelfall vor. Bei Nichteinhaltung der technischen Vorgaben kann ein Aushang erst nach auftraggeberseitiger Behebung der technischen Qualitätsmängel an den angelieferten Plakaten erfolgen.
(5) Der Auftraggeber stellt Bernward bis 15 Arbeitstage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/Plakatierungsanweisung sowie eine dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile zur Verfügung. Bei standortbezogenen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- /Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwendung der Mailadresse info@bernward-medien.de Stichwort „Motivanweisung“ elektronisch zur Verfügung zu stellen.
(6) Kann Bernward den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber.
(7) Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.B. auf Grund von Leuchtfarbenzusätzen, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), hat der Auftraggeber dies vor Vertragsschluss anzuzeigen und hierüber eine Vereinbarung mit Bernward zu treffen.
(8) Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt Bernward insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Eine Prüfpflicht obliegt Bernward nicht.
(9) Bernward ist berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke zu nutzen.
(10) Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt, sofern es der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Bernward über und können von Bernward entsorgt werden.

§ 10 Auftragsdurchführung
(1) Die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags umfasst die Anbringung, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit durch Bernward.
(2) Bernward bestätigt auf Wunsch die auftragsgemäße Durchführung eines Aushangs. Die Bestätigung enthält Ort, Bezeichnung und Größe der Plakatierung, Aushangzeit und Anzahl der plakatierten Werbeträger.
(3) Ein Austausch bzw. eine Reduzierung von Standorten gegen Gutschrift aus innerbetrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Im Fall einer Gutschrift wird eine Agenturprovision bzw. eine Spezialmittlervergütung nicht gewährt.

§ 11 Preise
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist gelten die jeweils gültigen Listenpreise von Bernward.
(2) Alle Zahlungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden MwSt.
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Zahlungsbedingungen / Fälligkeiten
(1) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aushangbeginn zahlbar; für Agenturen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen nach Aushangbeginn. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
(2) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Bernward berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die Durchführung weiterer Anschläge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen; ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen Bernward erwachsen.

§ 13 Vertragsstörung / Haftung
(1) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit Bernwards ist außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen und ansonsten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4) Bernward haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt). Sofern Bernward die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
(5) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Aushangbeginn gegenüber Bernward schriftlich geltend zu machen.
(6) Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet Bernward nicht.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz Bernwards.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

Stand 01.2016

Downlaod AGB Plakatwerbung (pdf)